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Einstellungsvoraussetzungen

Beamtenrechtliche Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates beziehungsweise die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • Nicht älter als 39 Jahre beziehungsweise 44 Jahre bei Schwerbehinderung zum Einstellungsstichtag
  • Keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit und Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Guter Umgang mit Menschen und Kontaktfreudigkeit
  • Motivation und Engagement
  • Spaß am Arbeiten im Büro
  • Interesse an Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen

Sonstige Voraussetzungen:

  • Allgemeine (Fach-)Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.