Einstellungsvoraussetzungen
Beamtenrechtliche Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates beziehungsweise die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Nicht älter als 39 Jahre beziehungsweise 44 Jahre bei Schwerbehinderung zum Einstellungsstichtag
- Keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis
Allgemeine Voraussetzungen:
- Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit
- Aufgeschlossenheit und Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Guter Umgang mit Menschen und Kontaktfreudigkeit
- Motivation und Engagement
- Spaß am Arbeiten im Büro
- Interesse an Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen
Sonstige Voraussetzungen:
- Allgemeine (Fach-)Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.