Innenstadtförderungen für Einzelhandel und Gastronomie
Die Stadt Wolfenbüttel engagiert sich für eine lebendige und attraktive Innenstadt. Mit gezielten Fördermaßnahmen unterstützt die Wirtschaftsförderung sowohl bestehende Unternehmen als auch Neugründungen in den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie.
Ziel ist es, die Vielfalt der Innenstadt zu stärken, Leerstände zu reduzieren und Gründerinnen und Gründer zu ermutigen, sich in Wolfenbüttel niederzulassen. Durch zwei spezielle Förderprogramme werden finanzielle Anreize geschaffen, um neue Geschäftsideen zu realisieren und bestehende Betriebe bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Denn eine belebte Innenstadt mit einem vielseitigen Angebot trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Anziehungskraft Wolfenbüttels bei.
Zuschuss für Einzelhandel und Gastronomie
Richtlinie zur Förderung von Neuansiedlungen und zur Unterstützung von Bestandsunternehmen bei Investitionsvorhaben in der Wolfenbütteler Innenstadt
Die Stadt Wolfenbüttel gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und im Rahmen der Mittelbereitstellungen im städtischen Haushalt finanzielle Zuschüsse für innerstädtische Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe zur Förderung von Existenzgründungen, von Existenzsicherungen und von Umbaumaßnahmen/ Ausbaumaßnahmen/ Modernisierungsmaßnahmen im Bestand in einem vereinfachten Verfahren. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der Investitionskosten in einer Höhe von maximal 10.000 Euro. Vor Beginn der Maßnahme ist ein formloser Antrag per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wolfenbuettel.de zu senden. Diese sollte mindestens folgende Informationen enthalten: vollständige Kontaktdaten, (zukünftige) Unternehmensadresse, stichpunktartige Vorstellung des geplanten Vorhabens (kurz) und ein aussagekräftiger Kostenplan. Nach Eingang des Antrages wird in einem Gespräch mit der Wirtschaftsförderung das weitere Vorgehen persönlich besprochen.
- 10-12 Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler Innenstadt(PDF-Datei: PDF, 82 kB, 01.01.2024, barrierearm)
Zuschuss für Außengastronomie
Richtlinie zur Förderung von Außenmöblierung für Gastronomiebetriebe in der Wolfenbütteler Fußgängerzone
Die Stadt Wolfenbüttel gewährt nach Maßgabe der Richtlinien und im Rahmen der Mittelbereitstellungen im städtischen Haushalt finanzielle Zuschüsse für Gastronomiebetriebe der Fußgängerzone bei der Neuanschaffung von Sitzmöbeln, Sonnenschutz und Begrünung im Außenbereich in 2025 und 2026. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten in einer Höhe von maximal 5.000 Euro. Vor dem Kauf wird ein persönliches Beratungsgespräch mit der Stadtverwaltung empfohlen, senden Sie dafür eine E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wolfenbuettel.de. Über das hier hinterlegte Antragsformular kann der Antrag online ausgefüllt und an die Wirtschaftsförderung gesandt werden. Nach Bewertung der Förderfähigkeit durch eine mehrköpfige Beratungskommission erhalten Sie eine Rückmeldung zur Höhe Ihrer Unterstützung.
- 80-05 Richtlinie zur Förderung von gastronomischer Außenmöblierung im Bereich der Wolfenbütteler Altstadt(PDF-Datei: PDF, 1.3 MB, 20.03.2025, nicht barrierefrei)
- Leitfaden zur Beantragung einer Förderung gastronomischer Außenbereiche in der Wolfenbütteler Fußgängerzone(PDF-Datei: PDF, 333 kB, barrierearm)
zum Antragsformular: Förderung Außengastronomie