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5. Wer ist für die Erstellung der Wärmeplanung zuständig?

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung übernimmt federführend die Stadtverwaltung in Form des Fachbereichs für Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung für Klimaschutz und Umwelt. Begleitet und unterstützt werden wird der Prozess durch ein externes öffentlich beauftragtes Planungs- oder Ingenieurbüro. Ebenso liefern Austausch und Vernetzung mit unterschiedlichen Akteuren im Stadtgebiet, beispielsweise mit Energie­ver­sorgungs­unter­nehmen und Wohnungswirtschaft, wertvolle Erkenntnisse.