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8. Was passiert nach der Kommunalen Wärmeplanung?

Nach Fertigstellung des Kommunalen Wärmeplans beginnt die Verwaltung mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Wolfenbüttel. Die Wärmeplanung wird zudem alle fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben. Die erste Fortschreibung erfolgt somit bis Ende 2031. Dies ist in § 20 Abs. 1 NKlimaG geregelt. Durch die Überprüfung können Veränderungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen, Erneuerungen des Gebäudebestands, neue Potenziale erneuerbarer Energien und Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem ersten Wärmeplan aufgenommen und analysiert werden.