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12. Wie werden mittelfristig zu sanierende Gasleitungen durch den Versorger behandelt? Bis zu welchem Zeitpunkt ist flächendeckend mit der Bereitstellung von Gas aus dem öffentlichen Netz zu rechnen?

Der derzeitige gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Gasnetze bis zum letzten Kunden noch weiter zu betreiben sind. Dies hängt mit der Verpflichtung zur Versorgungssicherheit zusammen. Bei reparaturbedürftigen Gasnetzen sollte bereits heute abgewogen werden, welche anderen erneuerbaren Wärmelösungen eingesetzt werden können. Ein konkreter Umbau und/oder Rückbau von Gasleitungen ist hingegen nicht Gegenstand der Kommunalen Wärmeplanung, da es hierfür zurzeit keinen verbindlichen Rechtsrahmen gibt.