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14. Zu welchem Zeitpunkt liegen die ersten Informationen vor, ob und wann mit der Anschließung an ein Wärmenetz zu rechnen ist?

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ist zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2026 für die Stadt Wolfenbüttel verpflichtend. Die Zusammenarbeit mit dem Planungs-/Ingenieurbüro startet voraussichtlich mit Jahresbeginn 2025. Das Ziel der Stadtverwaltung ist es im Sommer 2025 bereits Informationen zum Bestand und Potenzialen präsentieren zu können. Der vorläufige Wärmeplan kann dann voraussichtlich in der ersten Hälfte 2026 veröffentlicht werden. Der Wärmeplan ist und bleibt ein Planungsinstrument, welches erst von der höchsten Instanz – dem Rat der Stadt – verabschiedet werden muss.

Es ist weiterhin zwischen Kommunaler Wärmeplanung und konkreter Wärmenetzplanung zu differenzieren. In der Kommunalen Wärmeplanung ist die Ausweisung sogenannter Wärmenetzprüfgebiete vorgesehen. Die konkrete Planung von Wärmenetzen erfolgt parallel oder nachgelagert, zum Beispiel durch die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH oder andere potenzielle Wärmenetzbetreiber. Hierfür muss der Netzbetreiber zunächst die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen. Ausbaustufen und Bauzeiten werden im Anschluss an eine positiv ausgefallene Machbarkeit kalkuliert, um technische Parameter genau festlegen zu können und Bauphasen aufeinander abzustimmen.