Tempo 30: Weiterer Lückenschluss ist erfolgt
In seiner jüngsten Sitzung hatte der Rat der Stadt beschlossen, die Verwaltung prüfen zu lassen, wo im Stadtgebiet Tempo 30 angeordnet werden kann. Politische Beschlüsse zu straßenverkehrsrechtlichen Themen bilden dabei in der Regel eher die Ausnahme, da es sich bei der Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen um Aufgaben des sogenannten übertragenen Wirkungskreises handelt.
Der vom Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossene Antrag „Wolfenbüttel lebenswerter machen – Tempo 30 ausweiten“ stellt daher einen Prüfauftrag dar, Tempo 30 auszuweiten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorgaben möglich ist.
„Ich freue mich über die Initiative des Rates, denn die Ausweitung von Tempo 30 auf innerstädtischen Strecken - da wo rechtlich möglich ist und Sinn macht - entspricht auch meiner Zielsetzung. Daher habe ich bereits vor dem Ratsbeschluss angeordnet, dass der Lückenschluss im Bereich Schlossplatz / Schiffwall / Rosenwall umgesetzt wird“, betont Erster Stadtrat Thorsten Drahn als zuständiger Dezernent. Nach der bereits im Frühjahr dieses Jahres endlich erfolgten durchgängigen 30 km/h-Beschilderung auf der Langen Straße bis auf die Breite Herzogstraße sei das nunmehr die zweite zielführende Maßnahme.
So gilt bereits seit dem 1. März 2024 auf der gesamten Langen Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, so dass hier bereits vor der politischen Antragstellung ein Lückenschluss zwischen den Tempo-30-Bereichen Lange Straße (Höhe Theater/Schule) und dem Einmündungsbereich Lange Straße/Holzmarkt hergestellt werden konnte.
Der nun erfolgte Tempo-30-Lückenschluss zwischen den bestehenden Tempo-30-Bereichen Schlossplatz/Schiffwall und dem Bereich der Großen Schule war möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren, und somit von der Verwaltung angeordnet werden konnten.
Die im beschlossenen Antrag der Politik genannten neuen Möglichkeiten zur Ausweitung von Tempo 30 wurden bisher zwar vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen, aber noch nicht in die gesetzlichen Reglungen überführt. Die Verwaltung ermittelt aber bereits Bereiche, die von den angekündigten gesetzlichen Veränderungen betroffen sein könnten, damit dann zeitnah Tempo-30-Bereiche ausgeweitet werden können, wenn die gesetzlichen Vorgaben und die Ausführungsbestimmungen dies zulassen. „Wir bleiben an der Sache dran“, kündigt Thorsten Drahn an.