Grundsätze
Fahrradzonen können nur dann einen Mehrwert für den Radverkehr darstellen, wenn sie gestalterisch durchdacht und als Element der Fahrradinfrastruktur erkennbar sind. Radfahrende müssen sicher sein und sich sicher fühlen, damit Verkehrsteilnehmende durch eine Fahrradzone motiviert werden, häufiger das Fahrrad zu nehmen und das Auto stehen zu lassen. Gleichzeitig müssen Belange des Fuß-, des Kfz-Verkehrs (insbesondere der Anlieger des Quartiers) und gegebenenfalls des ÖPNV berücksichtigt werden. In jedem Fall genügt es nicht, lediglich Verkehrszeichen aufzustellen. Wenn eine Fahrradzone dagegen mit einem qualitativen Mehrwert umgesetzt wird, profitieren alle davon:
- Radfahrende erhalten eine attraktive Fahrradinfrastruktur
- Menschen, die aus zeitlichen Gründen oder Gründen der subjektiven Sicherheit bisher das Auto genutzt haben, werden ermutigt, auf das Fahrrad umzusteigen
- Menschen, die auf das Auto angewiesen sind oder nicht umsteigen wollen, profitieren von weniger Autos auf den Hauptverkehrsstraßen
- Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers profitieren von einer höheren Lebensqualität durch weniger Abgase und Lärm
Um das zu erreichen, müssen neben den rechtlichen Voraussetzungen der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Hier ist zuvorderst die Herausnahme des gebietsfremden Kfz-Verkehrs („Schleichverkehr“) zu nennen. In einer Fahrradzone sollte nur der Kfz-Verkehr fahren, der hier ein ‚Anliegen‘ hat. Dazu gehören selbstverständlich Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Besucher von Einrichtungen oder Kundinnen von Geschäften. Durchgangsverkehr soll allerdings nicht stattfinden. Dies ist durch Verkehrsbeschränkungen wie „Anlieger frei“-Beschilderung, für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraßen oder, falls nötig, bauliche Unterbrechungen sicherzustellen. Des Weiteren sind die klare Ausbildung einer Fahrgasse (nutzbarer Bereich der Fahrbahn) und die Sicherstellung einer Erkennbarkeit als Fahrradzone vonnöten.
Daher wird für den Bereich der Stadt Wolfenbüttel ein einheitliches Gestaltungskonzept für Fahrradzonen festgelegt. Die Kosten für die Einrichtung der Fahrradzonen sowie daraus resultierende Folgekosten werden bei der jeweiligen Einzelfallprüfung der geplanten Zonen ausgewiesen.