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Gestaltungsstandards

Diese Drucksache bezieht sich auf die Einrichtung von Fahrradzonen im Straßenbestand. Durch diesen Umstand unterscheiden sich die hier aufgeführten Standards teilweise von einer „optimal“ gestalteten Fahrradzone – letztere würde beispielsweise mögliche Vorrangregelungen mit baulichen Maßnahmen lösen. Nichtsdestotrotz weisen die einzurichtenden Fahrradzonen mit den hier aufgeführten nachfolgenden Standards ein hohes Maß an Qualität, Komfort und Verkehrssicherheit auf.

Fahrgasse

Damit Fahrradzonen sichere und einladende Radrouten darstellen, ist eine bestimmte Fahrgassenbreite wichtig. Sie darf dabei nicht zu schmal sein, wenn Verkehrsteilnehmende sich begegnen, aber auch nicht zu breit, da Studien gezeigt haben, dass es dann zu gefährlichen Überholvorgängen kommen kann. Fahrradzonen in Wolfenbüttel sollen künftig eine Fahrgassenbreite von 4 Meter als Regelmaß aufweisen und 5m nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Breite von 4 Meter unterschritten werden, sie muss jedoch mindestens 3 Meter betragen und in diesen Fällen in regelmäßigen Abständen Ausweichstellen vorweisen. Fahrgassen über 5 Meter Breite werden durch geeignete bauliche oder gestalterische Maßnahmen (z.B. Markierungen) auf maximal 5 Meter begrenzt.

Ebenso wichtig wie die Fahrgassenbreite ist der Schutz von Radfahrenden vor sich öffnenden Autotüren von parkenden Kfz. Dieses sogenannte ‚Dooring‘ ist eine häufige Unfallursache. Um es zu verhindern, muss zunächst eine Ordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs stattfinden, da verschiedene Untersuchungen in Fahrradstraßen im Bundesgebiet gezeigt haben, dass der ruhende Kfz-Verkehr eine Hauptursache für Konflikte mit dem Radverkehr ist. Stellplätze werden deshalb in Fahrradzonen immer markiert. Dazu kommt ein Sicherheitstrennstreifen von insgesamt 0,75 Meter, der den Abstand zwischen Radfahrenden und parkenden Autos sichtbar macht, und mit einem unterbrochenen Breitstrich markiert wird, sodass sich der Raumbedarf für eine Fahrradzone über das Regel-, Maximal- oder Mindestmaß der Fahrgasse zuzüglich des Sicherheitstrennstreifens begründet. Beidseitiges Parken soll in der Regel nicht stattfinden.

Eingänge

Die Eingänge werden jeweils mit ‚Fahrradzone‘ und, soweit erforderlich, mit Freigabe für den Kfz-Verkehr beschildert.

Aufgrund der oben erläuterten Ausführungen zur Ordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs wird an den Eingängen außerdem das Zeichen ‚eingeschränkte Haltverbotszone‘, gegebenenfalls inklusive dem Zusatz ‚Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt‘, angebracht. Die Eingangssituationen von Fahrradzonen müssen deutlich und intuitiv erkennbar sein. Daher werden sie durch Beschichtung rot eingefärbt und mit Piktogrammen ‚Radverkehr‘ inklusive Richtungspfeilen versehen. Zusätzlich zur Beschilderung wird außerdem ein Sinnbild ‚Fahrradzone‘ auf die Fahrbahn aufgebracht.

  1. Schematische Darstellung von Eingängen und Knotenpunkten

    © Stadt Wolfenbüttel


Knotenpunkte

Neben den Dooring-Situationen sind Knotenpunkte weitere Unfallschwerpunkte in Fahrradzonen. Analog zu den Eingängen werden diese deshalb ebenfalls rot markiert und mit Piktogrammen ‚Radverkehr‘ versehen. Als Nebeneffekt dieser Maßnahme wird Kfz-Parken im Kreuzungsbereich psychologisch erschwert, da man auf dem rot markierten Bereich parken würde. Im Falle einer ausnahmsweisen Bevorrechtigung einer der Straßen, z.B. im Zuge einer Radhauptroute, wird dies durch Beschilderung geregelt. Für eine intuitive Wahrnehmung der Vorfahrtssituation werden im Kreuzungsbereich zusätzlich Fahrgassenmarkierungen entlang der bevorrechtigten Straße aufgebracht.

  1. Standards für Fahrradzonen im Straßenbestand (Übersicht)

    © Stadt Wolfenbüttel