Integrationsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte
Befindet sich Ihr Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt und benötigt aufgrund einer Beeinträchtigung einen Integrationsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte, bitten wir Sie, zunächst den regulären Anmeldeprozess über das Elternportal bei der gewünschten Kita mit Integrationsplatz durchzuführen.
Im Anschluss setzen Sie sich bitte mit der pädagogischen Fachberatung der Stadt Wolfenbüttel, Frau Sarah Linder, oder mit der Leitung der betreffenden Kindertagesstätte in Verbindung. In diesem Rahmen können offene Fragen geklärt und gemeinsam der Antrag auf einen Platz mit heilpädagogischem Förderbedarf ausgefüllt werden.
Um bei begrenzten Kapazitäten auch träger- und gemeindeübergreifend Bedarfe berücksichtigen zu können, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind zusätzlich auf die zentrale Warteliste der Gemeinde Schladen-Werla für heilpädagogische Plätze aufnehmen zu lassen. Sofern Sie dies wünschen, wird der Antrag durch Frau Linder oder die jeweilige Kindertageseinrichtung an die Gemeinde Schladen-Werla weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass städtische Kindertagesstätten keine Integrationsplätze im Krippenalter anbieten. Zudem stehen innerhalb eines laufenden Kindergartenjahres häufig keine freien Kapazitäten für heilpädagogische Plätze zur Verfügung, sodass es unterjährig zu längeren Wartezeiten kommen kann. Voraussetzung für die Beantragung eines Platzes mit heilpädagogischem Förderbedarf ist eine vorliegende Diagnostik oder ein entsprechender Nachweis über bereits bestehende Fördermaßnahmen.
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