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Fragen und Antworten aus Frag den Bürgermeister vom 22. Februar 2025

Neben dem Eingang zum Rathaus steht ein Info-Pavillon mit einem Aufsteller "Frag den Bürgermeister". Im und vor dem Pavillon stehen neun Männer und Frauen, unter anderem auch der Bürgermeister, im Gespräch © Stadt Wolfenbüttel
Frag den Bürgermeister
  • Was wird seitens der Stadt getan, um die Mobilitätswende voranzutreiben?

Eine Aktualisierung des Parkraumkonzepts soll die Verkehrsströme besser lenken. Für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur soll in diesem Jahr eine Konzessionsvergabe erfolgen. Die Angebote im Stadtbus wurden erweitert, eine Evaluation wird noch in der ersten Jahreshälfte zeigen wo es hier noch weitere Stellschrauben gibt. Im Bereich des Radverkehrs wird in diesem Jahr die Fahrradzone entstehen, das Radverkehrskonzept wird überarbeitet, das Fahrradparkhaus ist nun leichter zu buchen und in den letzten Wochen fanden die ersten Veranstaltungen zu Planung der Radschnellverbindung nach Braunschweig statt. Als eine von sieben Kommunen bundesweit, sucht die Stadt Wolfenbüttel zudem gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe im Rahmen des Projekts „Pop-up Mobilitätswende“ nach unkomplizierten Sofortmaßnahmen.

  • Bis wann liegt die kommunale Wärmeplanung vor? Gibt es einen Zeitplan für die Abschaltung des Gasnetzes in Wolfenbüttel?

Die Kommunale Wärmeplanung wird Ende 2026 vorliegen. Weitere Infos dazu stehen im Internet unter wolfenbuettel.de unter Kommunale Wärmeplanung

  • Wo wird die neue Moschee gebaut?

Die Moschee ist kein städtisches Gebäude. Die Moscheegemeinde plant einen Neubau im Stadtgebiet. Die Stadt unterstützt und begleitet die Moscheegemeinde wie andere Bauträger von auch. Zu der Standortentscheidung kann aber nur die Moscheegemeinde selbst antworten.

  • Kann das verwitterte Schild "Harzstraße" am Gebäude Harzstraße 10 erneuert werden?

Ja. Vielen Dank für den Hinweis. Die Straßenmeisterei wird das Schild erneuern.

  • Gärtnerwinkel 3,4,5. Wildgrünbewuchs um den Poller wird nicht beseitigt, Hundekotproblem.

Das Anliegen ist leider so nicht konkret nachvollziehbar. Grundsätzlich ist die Reinigung und die Beseitigung von Wildwuchs auf den allermeisten Wohnstraßen Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Zum Stichwort „Poller“ werden weitere Angaben benötigt.

  • Wie werden Sportvereine unterstützt, insbesondere bei der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten, aber auch hinsichtlich von Trainingsmöglichkeiten, z. B. beim Schach?

Die städtischen Sporthallen werden den hiesigen Sportvereinen zu Trainings- und Wettkampfzwecken (Punkt- und Pokalspiele, Ausrichtung von Turnieren …) bereitgestellt. Dabei geht es insbesondere um hallenintensive Sportarten wie Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis, Turnen, Badminton usw. Entsprechend sind die Hallen so gut wie möglich sportartenspezifisch schwerpunktmäßig ausgestattet – und die Hallen sind „unter der Woche“ (von Montag bis Freitag von 17 bis 22.30 Uhr) entsprechend der städtischen Vergabe-Richtlinien so gut wie zu 100 Prozent belegt. An Wochenenden könnten Hallen gegebenenfalls dann zu bestimmten Uhrzeiten (zum Beispiel an einem Sonnabendmorgen) an einen Schachverein vergeben werden, wenn kein Punktspiel, kein Pokalspiel, kein anderer Wettkampf und keine andere Nutzung eines hiesigen Sportvereins stattfindet.  Aber es muss dem Schachverein bekannt sein, dass es in den Sporthallen keine entsprechenden Tische, Stühle, ... gibt. Und die Hälfte einer Doppelsporthalle oder ein Drittel der Dreifeld-Sporthalle an der Ravensburger Straße dürften dann nicht in Frage kommen, wenn „nebenan“ aufgrund des dortigen Sportbetriebs ein gewisser Lärmpegel gegeben ist. Unterrichtsräume (aus den Beständen der städtischen Schulen) werden zu außerschulischen Zwecken nicht vergeben.  Lediglich in der Großen Schule gab es die Besonderheit, dass aufgrund einer jahrelangen Kooperation zwischen der Schule und dem Schachverein Caissa eine bestimmte Räumlichkeit genutzt werden durfte.  Eventuell käme – als ein Lösungsweg in der Zukunft – in Frage, dass ein Schachverein eine geeignete Räumlichkeit anmietet und im Vorfeld mit der Stadt klärt, ob gegebenenfalls ein Mietzuschuss in Betracht kommen kann.  In diesem Zusammenhang wird auf die Aufstellung über Räumlichkeiten gemäß Vorlage 0005/2024/1 verwiesen.

  • Wahlplakate an den Zäunen der Wilhelm-Raabe-Schule werden nicht abgenommen.

Die Anbringung von Wahlplakaten wird nicht von der Sondernutzungsgenehmigung abgedeckt. Dieser wird auf Antrag erteilt und erstreckt sich nur auf Laternenmasten. Die Anbringung von Plakaten an Zäunen von Liegenschaften der Stadt Wolfenbüttel bedarf daher einer separaten Genehmigung durch den Eigentümer. Es wird davon ausgegangen, dass diese im Vorfeld nicht eingeholt wird. Gegebenenfalls können zukünftig an "beliebten" Plätzen für Plakatierungen Hinweise an den Zäunen angebracht werden, dass das Plakatieren nicht zulässig ist. 

  • Wie weit ist die Planung über das neue Baugebiet AO Nördlich Auguststadt und wann wird dort mit den Baumaßnahmen angefangen? Die Bürgerbeteiligung wurde schon lange beendet.

Die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes (als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Jahr 2023) wird in Kürze abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wird der Bebauungsplan erarbeitet, zu dem die Öffentlichkeit dann ein zweites Mal im Rahmen einer weiteren Bürgerbeteiligung die Möglichkeit hat, Stellung zu nehmen (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Diese Beteiligung ist für Ende 2025/Anfang 2026 angedacht. Mit dem Beginn von Baumaßnahmen ist – vorbehaltlich der Satzungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt Wolfenbüttel - nicht vor 2027 zu rechnen.

  • Bank vor dem Zeughaus

Auf dem Schlossplatz gibt es schon sehr viele Bänke, deshalb ist aktuell nicht geplant, noch weitere Bänke dort aufzustellen.

  • Wie kann die Stadt die Sauberkeit erhöhen, insbesondere im Bereich Bahnhof, Parkplatz bei Reisebüro Schmidt?

Im Bereich des Forums und auch im Bahnhofsquartier werden die Flächen in der Regel zweimal täglich von der Straßenmeisterei gereinigt. Die Straßenmeisterei reinigt die Flächen am Forum, den Parkplatz am Fitnessstudio sowie den Bahnhofsbereich täglich, viele der Flächen werden sogar zweimal täglich gereinigt. Die Stadt tut hier bereits sehr viel. Am Stadtputztag reinigen die vielen Bürgerinnen und Bürger, die dabei mitmachen, vorrangig Flächen, die nicht regelmäßig gereinigt werden. In diesem Jahr lag ein besonderer Schwerpunkt entlang der Oker. Dabei wurden auch Kanus eingesetzt. Der Stadtputztag wird regelmäßig beworben und ist in der Bevölkerung bekannt, was auch die regelmäßig große Zahl der Teilnehmenden zeigt.

  • Schützenstraße: Kreuzung Hellestraße Schützenstraße – rechte Seite – Asphalt abgesackt – Durchmesser 30 Zentimeter,  zirka zehn Zentimeter tief.

Hierbei handelt es sich um eine asphaltierte Fläche im Seitenraum (die meistens zugeparkt ist), der Deckenbelag ist insgesamt stark beschädigt. Diese Fläche wird im Laufe des Jahres provisorisch überarbeitet.

  • Geländer Kapelle Hauptfriedhof

Das Anliegen ist gut nachvollziehbar und sehr berechtigt. Ein Geländer wurde beauftragt und wird voraussichtlich im Mai 2025 montiert.

  • Was kann man gegen den Leerstand in der Innenstadt machen? Zuständig ist die Stadt!

Die Reduzierung von innerstädtischem Leerstand, vor allem in den gewerblich genutzten Erdgeschossflächen der Fußgängerzone, ist ein wichtiges Ziel der Wirtschaftsförderung. Um den Leerstand in der Innenstadt zu verringern ist es wichtig, durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt für Gewerbetreibende und für Besucher zu erhöhen.

Förderprogramme und finanzielle Anreize: Zwei Förderrichtlinien der Stadt Wolfenbüttel unterstützen aktuell ansässige Betriebe und Neuansiedlungen in der Innenstadt finanziell bei Investitionsvorhaben. Beispielsweise erhalten ansässige Gastronomiebetriebe in 2025 und 2026 bei der Anschaffung neuer Außenmöbel eine finanzielle Unterstützung. Auch der mehrjährige Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Geschäfte der Fußgängerzone während und nach der baulich umfangreichen Neugestaltung der Fußgängerzone stellt einen finanziellen Vorteil für die ansässigen Betriebe dar.

Zwischennutzungskonzepte: Immer wieder realisieren die kommunalen Fachbereiche die temporäre Nutzung von Leerständen für verschiedene Projektvorhaben: Laden auf Zeit, Second-Hand- Laden von Realschülern der Stadtjugendpflege, Sofakonzerte, Baustellenbüro, Veränderbar, Wissensort Wolfenbüttel, Mosaik. 

Bürokratie abbauen: Durch zunehmende Digitalisierung der Stadtverwaltung werden Anmelde- und Genehmigungsverfahren zunehmend vereinfacht, sodass es Unternehmern erleichtert wird sich anzusiedeln oder neue Konzepte schnell umzusetzen.

Nutzungskonzepte flexibilisieren: Zur Belebung der Innenstadt und insbesondere der Fußgängerzone gehört auch die Reaktivierung von leerstehenden Obergeschossen als hochwertiger Wohnraum. Eine Mischnutzung aus Wohnen, Arbeiten und Einzelhandel kann neue Impulse für die Wolfenbütteler Innenstadt setzen.

Attraktivität der Innenstadt steigern: Durch die Neugestaltung der Wolfenbütteler Fußgängerzone wurde in den letzten Jahren viel in die Aufenthaltsqualität investiert. Der barrierefreie Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sind wichtige Impulse für die langfristige Steigerung der Gesamtattraktivität. Viele Veranstaltungen und gute Verkehrsanbindungen locken mehr Besucher und erhöhen die Nachfrage nach Gewerbeflächen.

Kooperation mit Eigentümern: Die Wirtschaftsförderung sucht aktiv den Dialog mit Immobilienbesitzern und Maklern der Innenstadt und strebt eine Zusammenarbeit an, um gemeinsam Lösungen für ungenutzte Flächen zu entwickeln. 

Letztlich braucht es eine Kombination aus wirtschaftlicher Förderung, kreativen Konzepten und einer aktiven Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Eigentümern und Unternehmern, um den Leerstand nachhaltig zu reduzieren.