Zuschuss für Einzelhandel und Gastronomie
Richtlinie zur Förderung von Neuansiedlungen und zur Unterstützung von Bestandsunternehmen bei Investitionsvorhaben in der Wolfenbütteler Innenstadt
Die Stadt Wolfenbüttel gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und im Rahmen der Mittelbereitstellungen im städtischen Haushalt finanzielle Zuschüsse für innerstädtische Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe zur Förderung von Existenzgründungen, von Existenzsicherungen und von Umbaumaßnahmen/ Ausbaumaßnahmen/ Modernisierungsmaßnahmen im Bestand in einem vereinfachten Verfahren. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der Investitionskosten in einer Höhe von maximal 10.000 Euro. Vor Beginn der Maßnahme ist ein formloser Antrag per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wolfenbuettel.de zu senden. Diese sollte mindestens folgende Informationen enthalten: vollständige Kontaktdaten, (zukünftige) Unternehmensadresse, stichpunktartige Vorstellung des geplanten Vorhabens (kurz) und ein aussagekräftiger Kostenplan. Nach Eingang des Antrages wird in einem Gespräch mit der Wirtschaftsförderung das weitere Vorgehen persönlich besprochen.
- 10-12 Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler Innenstadt(PDF-Datei: PDF, 82 kB, 01.01.2024, barrierearm)