Zuschuss für Außengastronomie
Richtlinie zur Förderung von Außenmöblierung für Gastronomiebetriebe in der Wolfenbütteler Fußgängerzone
Die Stadt Wolfenbüttel gewährt nach Maßgabe der Richtlinien und im Rahmen der Mittelbereitstellungen im städtischen Haushalt finanzielle Zuschüsse für Gastronomiebetriebe der Fußgängerzone bei der Neuanschaffung von Sitzmöbeln, Sonnenschutz und Begrünung im Außenbereich in 2025 und 2026. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten in einer Höhe von maximal 5.000 Euro. Vor dem Kauf wird ein persönliches Beratungsgespräch mit der Stadtverwaltung empfohlen, senden Sie dafür eine E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wolfenbuettel.de. Über das hier hinterlegte Antragsformular kann der Antrag online ausgefüllt und an die Wirtschaftsförderung gesandt werden. Nach Bewertung der Förderfähigkeit durch eine mehrköpfige Beratungskommission erhalten Sie eine Rückmeldung zur Höhe Ihrer Unterstützung.
- 80-05 Richtlinie zur Förderung von gastronomischer Außenmöblierung im Bereich der Wolfenbütteler Altstadt(PDF-Datei: PDF, 1.3 MB, 20.03.2025, nicht barrierefrei)
- Leitfaden zur Beantragung einer Förderung gastronomischer Außenbereiche in der Wolfenbütteler Fußgängerzone(PDF-Datei: PDF, 333 kB, barrierearm)
zum Antragsformular: Förderung Außengastronomie