Neue Förderrichtlinie der Stadt Wolfenbüttel: Finanzielle Unterstützung für die Gastronomie in der Innenstadt
Die Stadt Wolfenbüttel stärkt die Gastronomie in der Innenstadt mit einer neuen Förderrichtlinie. Gastronomen können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung neuer Außenmöblierung beantragen.
Die entsprechende Förderrichtlinie hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19. März 2025 verabschiedet. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt weiter zu verbessern und dabei das historische Stadtbild zu erhalten. Insbesondere nach den herausfordernden letzten Monaten, in der die Gastronomen durch die Innenstadtbaustelle durch Einschränkungen bei der Außengastronomie betroffen waren, möchte die Stadt sie nun bei der Anschaffung neuer Möblierungen finanziell unterstützen.
Die Stadt Wolfenbüttel stellt für diese Förderung 50.000 Euro zur Verfügung. Gastronomen können Zuschüsse von 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal bis zu 5.000 Euro, erhalten. Die Verwaltung empfiehlt vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch, die Koordinierung der Gespräche übernimmt das Citymanagement des örtlichen Händlervereins IWW e.V über citymanager@iww-lessingstadt.de. Die Antragsstellung ist über ein Online-Formular möglich. Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt durch eine mehrköpfige Beratungskommission.
Weitere Informationen
- 80-05 Richtlinie zur Förderung von gastronomischer Außenmöblierung im Bereich der Wolfenbütteler Altstadt(PDF-Datei: PDF, 1.3 MB, 20.03.2025, nicht barrierefrei)
zum Formular: Förderantrag Außengastronomie