Flächennutzungsplanänderung F12 „Nördlich Auguststadt“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
Veröffentlichungszeitraum: 23. Mai bis 06. Juni 2025
Folgende Unterlagen können Sie hier als einzelne PDF-Dateien herunterladen:
- Bekanntmachung vom 23.05.2025 (PDF-Datei: PDF, 2.8 MB, nicht barrierefrei)
- Geltungsbereich F12(PDF-Datei: PDF, 214 kB, nicht barrierefrei)
- Geltungsbereich F12 - wirksame Fassung(PDF-Datei: PDF, 442 kB, nicht barrierefrei)
- Planzeichenerklärung zu Anlage 2(PDF-Datei: PDF, 193 kB, nicht barrierefrei)
- Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung F12(PDF-Datei: PDF, 389 kB, barrierearm)
- Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Bauleitplanung(PDF-Datei: PDF, 208 kB, barrierearm)
Ergänzend sind alle Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Vorbereich des Bürgeramtes, Sachgebiet Bürgerdienste, in der Kommißstraße 3-4 (im Durchgang zwischen Stadtmarkt und Kommißstraße) einsehbar.
Stellungnahmen
- Während der Veröffentlichungsfrist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch über das untenstehende Bürgerbeteiligungsformular abgegeben.
- Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange können ihre Stellungnahme über ein gesondertes Formular abgeben.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme schriftlich an die Stadt Wolfenbüttel, Amt für Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel oder auch per E-Mail an stadtplanung@wolfenbuettel.de zu richten oder zur Niederschrift nach vorheriger Terminabsprache per Telefon (05331 86-238) oder Email (stadtplanung@wolfenbuettel.de) zu erklären. Bitte geben Sie dabei als Betreff den oben genannten Titel des Planverfahrens an.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Bauleitplanung“, das mit veröffentlicht ist.