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Manchmal kann man Mahnungen nicht zustellen. Das heißt: Man kann die Mahnungen nicht an die richtige Person schicken. Dann muss man das öffentlich bekannt machen. Das heißt: Man muss das allen sagen. Dafür gibt es jetzt neue Regeln.

Die Stadt-Kasse Wolfenbüttel sagt:
Manchmal kann man Mahnungen nicht zustellen.
Das heißt:
Die Mahnung kommt nicht bei der richtigen Person an.
Dann muss man das öffentlich sagen.
Das heißt:
Alle sollen es wissen.
Bisher hat die Stadt-Kasse das in der Tages-Zeitung gemacht.
Das wird jetzt anders.

Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung von nicht zustellbaren Mahnungen im elektronischen Amtsblatt 01/2024 der Stadt Wolfenbüttel © Stadt Wolfenbüttel
Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung von nicht zustellbaren Mahnungen im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel

Die Infos stehen im elektronischen Amts-Blatt von der Stadt Wolfenbüttel.
Das heißt:
Die Infos stehen auf der Internet-Seite von der Stadt-Verwaltung.
Die Internet-Seite heißt:
wolfenbuettel.de/amtsblatt

Die Änderungen gelten ab jetzt.

Kontakt

Frau Junglaß

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtkasse
stellvertretende Kassenleitung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

24.07.2025 

Ein Computer-Programm übersetzt Texte in Leichte Sprache

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.

Die Internet-Seite ist: www.summ-ai.com