Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Hebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Sie sind verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest, gibt ihn per Bescheid bekannt und informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Den Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie von dieser Gemeinde.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.