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Nachdem die Hundesteueranmeldung bei der Gemeinde eingegangen ist, wird der Hund bzw. werden die Hunde zur Hundesteuer veranlagt. Sie erhalten einen Hundesteuerbescheid sowie eine Hundemarke pro angemeldeten Hund.

Die Wolfenbütteler Steuermarke ist rund, silbermatt und mit dem Wappen der Stadt (in grün) versehen. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Hundemarke hat kein Jahresdatum aufgedruckt, sondern nur noch eine Registrierungsnummer eingeprägt. Unter dieser laufenden Nummer ist der Hund im Steueramt registriert. Sie dient sozusagen zum einen als Ausweis für den Hund und zeigt zum anderen, dass das Tier angemeldet ist.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.