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Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird, 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 132 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für den zweiten Hund und 156 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt.