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Die Straßenreinigungsgebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben. Wenn Sie also Eigentümer eines Grundstücks sind, sind Sie ggf. auch straßenreinigungsgebührenpflichtig.

Abhängig von der Lage des Grundstückes wird dieses als An- oder Hinterlieger zu der zu reinigenden Straße veranlagt.

Die zu reinigenden Straßen sind verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet, welche sich in der Häufigkeit der Reinigung unterscheiden.

Zudem sind Sie als Bürgerin oder Bürger in entsprechenden Umfang ebenfalls zur Straßenreinigung verpflichtet.

Weitere Informationen können den Satzungen zur Straßenreinigung der Stadt Wolfenbüttel entnommen werden.