Werden Geldspiel- oder Unterhaltungsgeräte in Gaststätten, Kantinen oder in öffentlich zugänglichen Einrichtungen bzw. Spielhallen im Bereich der Stadt Wolfenbüttel und der zehn Ortsteile aufgestellt, sind diese der Stadt Wolfenbüttel zu melden. Dafür ist Vergnügungssteuer in Höhe von 25 % des Einspielergebnisses Saldo 2 des jeweiligen Geldspielgerätes zu entrichten. Fehlbeträge bzw. Entnahmen werden hinzugerechnet. Auf Antrag können Fehlbeträge, die nachweislich nicht dem Einsatz der Spieler zuzurechnen sind, abgezogen werden.
Für Unterhaltungsgeräte wird eine Pauschsteuer erhoben. Die Vergnügungssteueranmeldung erfolgt auf dem der Stadt Wolfenbüttel vorgegeben Vordruck. Die Auslesestreifen der aufgestellten Geldspielgeräte sind auf Verlangen der Stadt Wolfenbüttel vorzulegen. Die Festsetzung der Vergnügungssteuer erfolgt durch einen Steuerbescheid.