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Stadt verzichtet ab sofort auf Gebühren

Die Stadt Wolfenbüttel reagiert auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zur Gebührenpraxis bei Ausnahmegenehmigungen in der Fußgängerzone. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit entsprechender Berechtigung (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ oder „aG“) können ab sofort von einersogenannten Billigkeitsregelung profitieren und erhalten die Ausnahmegenehmigung für ein Behindertenfahrrad künftig kostenfrei.


Bürgermeister Ivica Lukanic sagt: „Menschen mit Bewegungseinschränkungen sollen in Wolfenbüttel nicht durch zusätzliche Hürden belastet werden. Wenn jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Situation eine Ausnahmegenehmigung braucht, dann wenden werden wir künftig konsequent so verfahren.“

Für Personen, die in diesem Jahr bereits eine so gelagerte Ausnahmegenehmigung beantragt und bezahlt haben bedeutet das zudem: Bereits gezahlte Gebühren können auf Antrag (unter Mitteilung der Bankverbindung) erstattet werden.

„Das ist ein kleines Stück Bürokratieabbau – und vor allem ein Zeichen, dass wir die Bedürfnisse der Menschen aber auch die Hinweise auf solche Fälle ernst nehmen und diese auch prüfen. Es lohnt sich also mit uns, anstatt über uns zu sprechen“, sagt der Bürgermeister.

Kontakt

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
12.09.2025