Inhaber eines blauen EU-Parkausweises für Schwerbehinderte können einen Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland stellen. Der Antrag kann auch für einen personenbezogenen Behindertenparkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle gestellt werden.