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Gemeinsam für würdige Ruhestätten - Friedhofsverwaltung bittet um rücksichtsvollen Umgang mit Grabgaben

Die Friedhofsverwaltung stellt immer wieder fest, dass an Dauerreihengräbern, Gemeinschafts- und Urnenbaumanlagen persönliche Beigaben wie Engelfiguren, Kerzen oder Dekorationen abgelegt werden. Natürlich ist das Bedürfnis groß, Verstorbenen auf individuelle Weise Nähe und Liebe auszudrücken. Gleichzeitig erfordern bestimmte Grabformen aber auch das Beachten besonderer Regeln, um ein harmonisches Gesamtbild und respektvolle Bedingungen für alle Trauernden zu gewährleisten.

Ein Mann in grüner Arbeitskleidung macht Grünpflege an einem Grab auf dem Friedhof. Der Grabstein ist ein groper Findling, davor stehen Blumentöpfe und ein Engel. © Mina Cavus
Grabpflege auf dem Wolfenbütteler Friedhof

Gemeinschaftsanlagen – Orte des gemeinsamen Gedenkens

In Gemeinschaftsanlagen dürfen Gegenstände ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen abgelegt werden. Diese klare Struktur stellt sicher, dass alle Besucherinnen und Besucher eine gepflegte und ruhige Umgebung vorfinden. Bitte beachten Sie, dass das Ablegen oder Befestigen von Engeln, Fotos oder anderen Gegenständen auf den Bronzeplatten nicht gestattet ist, da dies zu Beschädigungen führen und den Charakter der Anlage verändern kann.

Urnenbaumanlagen – natürliche Ruheplätze

In Urnenbaumanlagen ist das Ablegen von Grabbeigaben grundsätzlich nicht erlaubt (mit Ausnahme der ersten Tage nach einer Beisetzung). Diese Bestattungsform lebt von ihrem naturnahen Erscheinungsbild, das individuelle Dekoration ausschließt.

Dauerreihengräber – gepflegt und einheitlich

Auch für Dauerreihengräber gelten Regeln, die zu einem würdevollen Gesamtbild beitragen. Das Abstellen von Dekorationen auf oder neben den bepflanzten Flächen ist nicht gestattet, da dies die Pflege der Gräber erschwert und das Wachstum der Pflanzen beeinträchtigen kann. Ebenso ist das Einpflanzen eigener Blumen oder Pflanzen untersagt, um die einheitliche Gestaltung zu wahren und allen Hinterbliebenen ein gepflegtes Erscheinungsbild zu ermöglichen.

Gemeinsam für ein gepflegtes Umfeld

Um die besonderen Charakteristika der verschiedenen Grabformen zu erhalten, entfernt die Friedhofsverwaltung unzulässige Gegenstände regelmäßig aus den Anlagen. Wir bitten Sie daher, persönliche Beigaben nur an den vorgesehenen Stellen abzulegen oder wieder mitzunehmen, wenn dies nicht möglich ist. Die Friedhofsverwaltung dankt Ihnen von Herzen für Ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis. Mit Ihrem Mitwirken bleibt der Friedhof ein würdevoller, liebevoll gestalteter Ort des Gedenkens für alle Trauernden.

Kontakt

Herr Sören Theuner

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Abteilung Grünflächenamt
Friedhofsgärtnermeister

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel


27.11.2025