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Gemeinsam für würdige Ruhestätten

In den vergangenen Wochen hat die Friedhofsverwaltung vermehrt persönliche Beigaben wie Engelfiguren, Kerzen und Dekorationsartikel an Dauerreihengräbern, Gemeinschafts- und Urnenbaumanlagen vorgefunden. Natürlich ist das Bedürfnis groß, Verstorbenen auf individuelle Weise Nähe und Liebe auszudrücken. Gleichzeitig erfordern bestimmte Grabformen aber auch das Beachten besonderer Regeln, um ein harmonisches Gesamtbild und respektvolle Bedingungen für alle Trauernden zu gewährleisten.

Das Bild zeigt eine kreisförmige Anlage im Freien, die mit mehreren Reihen von Metall- oder Steinplatten gestaltet ist. Auf den Platten liegen zahlreiche kleine Gegenstände wie Figuren, Steine und Dekorationen. Dazwischen sind bunte Blumenarrangements und Pflanzen platziert. Im Hintergrund sind Bäume und eine Wiese zu sehen, die von einem Zaun begrenzt wird. © Stadt Wolfenbüttel
Abgelegte Grabbeigaben auf Bronzeplatten

Gemeinschaftsanlagen – Orte des gemeinsamen Gedenkens

An den Gemeinschaftsanlagen ist das Ablegen von Gegenständen daher ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt. Diese klare Struktur soll sicherstellen, dass alle Besucherinnen und Besucher eine gepflegte und ruhige Umgebung vorfinden. Wichtig: Das Ablegen oder Befestigen von Engeln, Fotos sowie anderen Gegenständen auf den Bronzeplatten ist nicht gestattet, da dies zu Beschädigungen führen kann und den Charakter der Anlage verändert.

Urnenbaumanlagen – natürliche Ruheplätze

Das Bild zeigt mehrere Grabbeigaben auf einer Grünfläche. Zu sehen sind verschiedene Pflanzen und Blumen in Töpfen, darunter violette Chrysanthemen und Heidekraut. Außerdem liegt ein Gesteck aus Tannenzweigen mit roten Dekorationen. Daneben stehen Kerzen und eine kleine weiße Engel-Figur. © Stadt Wolfenbüttel
Abgestellte Grabbeigaben auf Urnenbaumanlagen

In den Urnenbaumanlagen besteht ein generelles Verbot für das Ablegen von Grabbeigaben (mit Ausnahme der ersten Tage nach einer Beisetzung). Diese Bestattungsform lebt von ihrem naturnahen, klaren Erscheinungsbild, das individuelle Dekoration grundsätzlich ausschließt.

Dauerreihengräber – gepflegt und einheitlich

Auch an den Dauerreihengräbern gelten Regeln, die zu einem würdevollen Gesamtbild beitragen. Das Abstellen von Dekorationen auf oder neben den bepflanzten Flächen ist nicht erlaubt, da es die Pflege der Gräber erschwert und das Wachstum der Bepflanzung beeinträchtigen kann. Das zusätzliche Einpflanzen eigener Blumen oder Pflanzen ist ebenfalls untersagt, damit die klare Gestaltung erhalten bleibt und für alle Hinterbliebenen ein einheitliches, gepflegtes Bild gewährleistet ist.

Gemeinsam für ein gepflegtes Umfeld

Da es zuletzt häufiger zu Verstößen kam, wird die Friedhofsverwaltung ab dem 5. Januar 2026 unzulässige Gegenstände von den Anlagen entfernen und entsorgen. Wer aktuell etwas außerhalb der gestatteten Bereiche abgestellt hat, wird herzlich gebeten, alle persönlichen Beigaben rechtzeitig mitzunehmen und künftig – sofern vorhanden – ausschließlich die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen.

Ein herzliches Dankeschön für das Verständnis

Die Friedhofsverwaltung dankt allen von Herzen für ihre Rücksichtnahme. Durch das Mitwirken können alle Trauernden in einem würdevollen, gepflegten Umfeld Abschied nehmen – ganz im Sinne der Besonderheit und Schönheit der verschiedenen Begräbnisformen.

Kontakt

Herr Sören Theuner

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Abteilung Grünflächenamt
Friedhofsgärtnermeister

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

28.11.2025