Schmierereien an KiTa - Sachbeschädigung ist keine Bagatelle
Zum wiederholten Mal kam es Anfang des Jahres 2026 zu Sachbeschädigungen auf dem Gelände einer Kindertagesstätte. Bereits im November 2025 hatten bislang unbekannte Täterinnen oder Täter das KiTa-Gelände unbefugt betreten und Schmierereien an den Außenwänden angebracht.
Die dabei entstandenen Schäden verursachen nicht nur Kosten, sondern beeinträchtigen auch das Sicherheits- und Wohlbefinden der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden der KiTa reagierten umgehend und deckten die Schmierereien schnellstmöglich ab.
Sachbeschädigung ist kein Bagatelldelikt, insbesondere das Anbringen fremdenfeindlicher und/oder antisemitischer Schmierereien stellt in Deutschland eine Straftat dar. Entsprechende Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Den Verantwortlichen drohen neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen, wodurch die Betroffenen als vorbestraft gelten.
Es ist nicht nur unsozial, fremdes Eigentum – insbesondere eine Kindertagesstätte – zu beschädigen, die Täterinnen und Täter riskieren mit solchen Taten ihre eigene Zukunft.