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Schmierereien an KiTa - Sachbeschädigung ist keine Bagatelle

Zum wiederholten Mal kam es Anfang des Jahres 2026 zu Sachbeschädigungen auf dem Gelände einer Kindertagesstätte. Bereits im November 2025 hatten bislang unbekannte Täterinnen oder Täter das KiTa-Gelände unbefugt betreten und Schmierereien an den Außenwänden angebracht. 

Das Foto zeigt eine farbenfrohe Wandgestaltung in einer Kindertagesstätte. Die Wand ist bunt bemalt: Links dominieren Gelb‑ und Grüntöne, darauf befinden sich stilisierte Blumen, Schmetterlinge und der Schriftzug »Bewegungs KiTa«. Rechts ist ein großes gemaltes Känguru mit großen Augen zu sehen, das ein kleines Känguru im Beutel trägt.
Vor der bemalten Wand hängt ein weißes Stofftuch oder Bettlaken, auf dem handschriftlich steht:
»Unsere KITA bleibt BUNT
für Völkerfreundschaft
& internationale Solidarität«
Am unteren Rand des Tuchs sind einfache Zeichnungen von Händen angebracht, die wie Kinderzeichnungen aussehen. © Stadt Wolfenbüttel
Schmierereien an KiTa

Die dabei entstandenen Schäden verursachen nicht nur Kosten, sondern beeinträchtigen auch das Sicherheits- und Wohlbefinden der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden der KiTa reagierten umgehend und deckten die Schmierereien schnellstmöglich ab.

Sachbeschädigung ist kein Bagatelldelikt, insbesondere das Anbringen fremdenfeindlicher und/oder antisemitischer Schmierereien stellt in Deutschland eine Straftat dar. Entsprechende Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Den Verantwortlichen drohen neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen, wodurch die Betroffenen als vorbestraft gelten.

Es ist nicht nur unsozial, fremdes Eigentum – insbesondere eine Kindertagesstätte – zu beschädigen, die Täterinnen und Täter riskieren mit solchen Taten ihre eigene Zukunft.

Kontakt

Kindertagesstätten

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

18.01.2026