Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen geplant
Die Bundesregierung baut ein Schutzschild auf, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu unterstützen. Beihilferechtliche Grundlage dafür ist im Wesentlichen das „Temporary Crisis Framework“ der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Darüber informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung der EU-Kommission. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach:
- Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaften
Anträge für die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen können seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung.
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Bürgschaften des Bundes und der Länder. - KfW Sonderprogramm UBR 2022
Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus? Dann steht Ihnen ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Fördermitteln können Sie einen Großteil Ihrer Aufwände finanzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW: KfW-Sonderprogramm UBR 2022 - KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung
Hierbei handelt es sich um einen Konsortialkredit für Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind in Form von einer direkten Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten für Anschaffungen und laufende Kosten. Dabei wird ein leichterer Kreditzugang durch einen KfW-Risikoanteil bis 70 Prozent gewährt. Auch Kredite ab 25 Millionen Euro sind im Rahmen eines Bankenkonsortiums möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW: KfW-Sonderprogramm UBR 2022 - Konsortialfinanzierung
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.