Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers oder der/des Verfügungsberechtigten vorzulegen.