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Rat beschließt Entgelterstattung

Sorgeberechtigten, deren Kinder im KiTa-Jahr 2021/2022 aufgrund einer quarantänebedingten Schließung der Einrichtung oder der Gruppe und/oder durch krankheitsbedingte Ausfälle des Personals im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorübergehend nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden konnten, erhalten eine auf diesen Zeitraum bezogene anteilige Erstattung der gezahlten Gebühren und Entgelte.

Zwei Jungen im Grundschulalter spielen miteinander, ein Junge lacht vor Freude. © Pixabay.com
Spielende Kinder

Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 6. Juli 2022 einstimmig beschlossen. Darüber hinaus erhalten Sorgeberechtigte im KiTa-Jahr 2021/2022 für die seit Oktober 2021 vielfach aufgetretenen Einschränkungen von Betreuungsleistungen und -zeiten die Erstattung einer halben Monatsgebühr.

Diese Beschlüsse gelten auch für die Sorgeberechtigten, deren Kinder in einer Kindertagesstätte in Wolfenbüttel betreut werden, die unter freier Trägerschaft steht. Die Stadt Wolfenbüttel ersetzt den freien Trägern die Mindererträge aus der Gebühren- und Entgelterstattung in entsprechender Höhe.

Die Rückzahlung der Gebühren und Entgelte erfolgt schnellstmöglich nach Ende des laufenden KiTa-Jahres.

Kontakt

Kindertagesstätten

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

07.07.2022