Nebeneinanderfahren
Das Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ist für Radfahrende generell erlaubt. Selbst wenn dem Auto nicht genügend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zum Überholen bleibt, müssen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht hintereinander fahren. Als faire Verkehrsteilnehmende sollten sie jedoch das zeitnahe Überholen ermöglichen.