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Einbahnstraße

Einbahnstraßen dürfen grundsätzlich auch von Radfahrenden nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. In Wolfenbüttel sind jedoch viele Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben. Zu erkennen ist dies am Schild „Radfahrer frei“ unter dem Verbotsschild. In Einbahnstraßen ist es jedoch für das Auto oft nicht möglich, beim Überholvorgang den Sicherheitsabstand zu wahren. Hier greift Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: Absatz 1 „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“. Wichtig ist außerdem, dass das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung in Einbahnstraßen für Radfahrende nur ein Angebot und keine Pflicht ist.