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Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die dem Radverkehr vorbehalten ist. Das heißt, Radfahrerinnen und Radfahrer haben in der Fahrradstraße Priorität. Es ist ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Rad fahrende Kinder unter acht Jahren müssen den Gehweg benutzen. Es gilt rechts vor links, wenn dies nicht anders angeordnet ist. Nur durch Zusatzbeschilderung dürfen andere Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße nutzen. Für den motorisierten Verkehr gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Allerdings muss die Geschwindigkeit dem Radverkehr angepasst werden. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen den Gehweg benutzen.