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Weil ich zum 1. Januar einen neuen Gas-Anbieter habe, berechnet der alte Anbieter im Dezember keinen Abschlag, sondern macht gleich die Endabrechnung

In diesem Fall hat der Erdgaslieferant, der den Letztverbraucher am Stichtag 1. Dezember 2022 mit Erdgas beliefert, den Entlastungsbetrag in seiner Rechnung zu berücksichtigen.