Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Heizkostenzuschuss

Weil die Energiepreise weiterhin stark ansteigen und damit die Haushalte zunehmend finanziell belasten, stockt die Bundesregierung ihre Unterstützung durch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf. Den Heizkostenzuschuss erhalten Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sowie Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundes­aus­bildungs­förderungs­gesetz, Aufstiegs­fortbildungs­förderungs­gesetz mit einem Unterhalts­beitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden.

Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde. Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten einen nach Personenzahl gestaffelten einmaligen Zuschuss. So erhält etwa ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 540 Euro. Zuschussberechtigte Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro. Der Zuschuss wird von Amtswegen ausgezahlt. Er muss also nicht beantragt werden.