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Entlastung für Mieterinnen und Mieter bei CO2-Kosten

Der Bundestag hat auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten fürs Heizen beschlossen. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas ein zusätzlicher CO2-Preis erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Mit dem Gesetz werden Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligt – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.