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Welche Aufgaben nimmt die Gleichstellungsbeauftragte wahr?

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet die Umsetzung und Überwachung des Verfassungsauftrages Art. 3 Abs. 2. Anliegen wie zum Beispiel häuslichen Gewalt, Belästigung - auch Stalking, Diskriminierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeit, Karriere etc. sind persönliche und berufliche Anliegen, für die die Gleichstellungsbeauftragte ein offenes Ohr und möglicher Weise Unterstützung anbieten kann. Innerhalb der Verwaltung kann sie Ideen anregen und Prozesse begleiten, die sowohl für die interne Verwaltung als auch für das Leben in der örtlichen Gemeinschaft die Gleichstellung der Geschlechter zum Inhalt haben.

Eine gepflegte Netzwerkstruktur über alle Ebenen der Verwaltung und zu regionalen Parteien, Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen Einrichtungen usw. bietet ein hilfreiches Instrument für die Tätigkeit.