Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Jede Person,
- die sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlt
- die Unterstützung oder Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigt
- die sich nicht sicher ist, ob ihr Anliegen ein gleichstellungsrelevantes Thema darstellt
unabhängig vom Geschlecht.