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Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

Jede Person,

  • die sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlt
  • die Unterstützung oder Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigt
  • die sich nicht sicher ist, ob ihr Anliegen ein gleichstellungsrelevantes Thema darstellt

unabhängig vom Geschlecht.