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Gestaltungsleitfaden

Der von uns ausgehändigte Gestaltungsleitfaden enthält leider einen redaktioneller Fehler, den wir mit der nun vorliegenden Fassung korrigiert haben. Fehlerhaft war die Angabe der Bezugshöhe: “OKFF - Oberkante des fertigen Fußbodens des Erdgeschosses“. Diese muss – so wie es im Bebauungsplan auch textlich festgesetzt ist - heißen „OKF Rohbau - Oberkante Erdgeschossfußboden (Rohbau)“.


Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass nur der Bebauungsplan / die Planzeichnung (BP IX „Am Södeweg) rechtsverbindlich regelt, was im Baugebiet zulässig beziehungsweise nicht zulässig ist. Die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Gestaltungsleitfaden sind erläuternde Unterlagen, die keine Rechtswirkung entfalten.

Auch bitten wir darum zu prüfen, dass Ihnen beziehungsweise Ihren Planern, Bauträgern und Architekten die letzten Fassungen der Unterlagen vorliegen (die alle auf dieser Internetseite im geschlossenen Bereich zur Verfügung stehen). Wir haben festgestellt, dass zum Teil mit Alt-Fassungen aus dem Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplan gearbeitet wird, die noch anderslautende Festsetzungen enthalten.