Wenn der Schnee kommt: So ist die Räumpflicht geregelt
Immer wenn der Schnee fällt, hagelt es auch bei der Verwaltung wieder Beschwerden über nicht geräumte Straßen und Wege. Dabei liegt die Räumpflicht nicht nur bei der Stadt.
Wenn der Winter kommt, stehen unter der Regie der Stadt rund 80 Mitarbeiter für den Winterdienst bereit. Sie streuen bei Glätte auf Fahrbahnen, Rad-/Fuß- wegen, Überwegen und Plätzen, bei entsprechender Schneehöhe wird dort auch geräumt. Die Winterdienstfahrzeuge sind – wenn erforderlich – im Interesse Ihrer Sicherheit von 4 bis zirka 22 Uhr unterwegs. Da die Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, wird nach Dringlichkeit gearbeitet. Zuerst werden die Hauptverkehrs- sowie die stark frequentierten Straßen/vom ÖPNV genutzten Straßen geräumt und gestreut, bevor sich die Mitarbeiter um die weniger befahrenen Straßen kümmern.
Grundsätzlich wird versucht, die Straßen möglichst umfassend von Eis und Schnee zu befreien. In Nebenstraßen kann es trotzdem zu festgefahrenen Schneedecken kommen, die später nicht mehr geräumt werden können. Neben den rund 200 Kilometer Fahrbahnen und 40 Kilometer Radwegen auf denen Maschinen zum Einsatz kommen, sind noch etwa 550 Einsatzstellen manuell von Eis und Schnee zu befreien und das manchmal mehrfach täglich. Auch hier wird nach Dringlichkeit vorgegangen.
Für die Gehwege und Gossen ist gemäß §3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Bei Glätte und Schnee sind Gehweg mindestens in einer Breite von 1,00 Meter zu streuen und zu räumen. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist mindestens 1,00 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu streuen und zu räumen.
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen oder Überwegen haben die zur Gehwegreinigung Verpflichteten im Zuge der Gehwege einen Zugang zur Fahrbahn von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gilt Entsprechendes, um einen gefahrlosen Zu- und Abgangsverkehr zu gewährleisten. Dies gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Was viele nicht wissen: Das kann auch für Mieter gelten! Beachten Sie dazu die Regelungen in Ihrem Mietvertrag.
Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei Winterwetter nicht überall freie Fahrt auf „geräumten Straßen“ haben und planen Sie mehr Zeit für Ihre Fahrten ein. Eis und Schnee können nur gemeinsam von der Stadt Wolfenbüttel und den Bürgerinnen und Bürgern bewältigt werden. Gern arbeiten wir mit Ihnen Hand in Hand.