Grundsteuerreform und aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze in der Stadt Wolfenbüttel
Die Grund·steuer ist eine Steuer.
Die Grund·steuer ist für Häuser und Wohnungen.
Das Bundes·verfassungs·gericht hat 2018 gesagt:
Die Grund·steuer ist nicht gerecht.
Deshalb muss es ein neues Gesetz geben.
Das neue Gesetz soll gerechter sein.
Was heißt das für die Eigentümer und Eigentümerinnen?
Das heißt:
Sie müssen ab 2025 eine andere Grund·steuer bezahlen.
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Symbol·bild:
Grund·steuer·reform
Die Bürger und Bürgerinnen müssen eine Erklärung zur Grund·steuer beim Finanz·amt abgeben.
Dann gibt es einen neuen Hebesatz.
Der Hebesatz ist eine Zahl.
Mit der Zahl kann man die Grund·steuer ausrechnen.
Die Bürger und Bürgerinnen bekommen dann einen Brief von der Stadt Wolfenbüttel.
In dem Brief steht:
So viel Grund·steuer müssen Sie bezahlen.
Den Brief bekommen die Bürger und Bürgerinnen Anfang 2025.
Die Grund·steuer soll sich nicht ändern.
Das heißt:
Die Menschen sollen nicht mehr oder weniger bezahlen als vorher.
Das ist das Ziel von der Regierung.
Vielleicht bekommt die Stadt zu wenig Geld durch die Grund·steuer.
Dann darf die Stadt die Grund·steuer erhöhen.
Aber die Stadt Wolfenbüttel hat das nicht gemacht.
Für manche Menschen wird die Grund·steuer jetzt weniger.
Für andere Menschen wird die Grund·steuer mehr.
Das kann sich für manche Menschen ungerecht anfühlen.
Aber das ist so richtig und erlaubt.
Das hat das Bundes·verfassungs·gericht gesagt.
Die Stadt Wolfenbüttel will Aufkommens·neutralität erreichen.
Das heißt:
Die Stadt will nicht mehr Geld bekommen als vorher.
Dafür hat der Rat von der Stadt Wolfenbüttel am 18. Dezember 2024 neue Hebesätze für die Grund·steuer beschlossen.
Es gibt 2 verschiedene Grund·steuern.
Die Grund·steuer A ist für Land·wirte.
Der Hebesatz ist 510 v.H.
Die Grund·steuer B ist für Häuser und Wohnungen.
Der Hebesatz ist 670 v.H.
Das Finanz·amt hat die meisten Grund·stücke bewertet.
Und das Finanz·amt hat neue Bescheide über die Grundsteuermessbeträge gemacht.
Die Stadt Wolfenbüttel macht jetzt die Grund·steuer·bescheide.
Am 10. Januar 2025 bekommen alle Menschen einen Brief.
Die Menschen müssen die Grund·steuer bezahlen.
In dem Brief steht:
So viel Grund·steuer müssen Sie bezahlen.
Außerdem gibt es ein Info·blatt.
Auf dem Info·blatt steht:
So ist die Grund·steuer jetzt anders.
Vielleicht gibt es bei der Umstellung auch Fehler.
Sie haben Fragen zu dem Bescheid?
Oder Sie verstehen den Bescheid nicht?
Dann können Sie sich an das Finanz·amt Wolfenbüttel wenden.
Sie können sich auch an die Abteilung Steuern und Gebühren von der Stadt Wolfenbüttel wenden.
Die Stadt·verwaltung sagt:
Benutzen Sie dafür die Kontakt·daten im Info·blatt vom Finanz·amt Wolfenbüttel.
Oder benutzen Sie die Kontakt·daten im Bescheid.
Sie wollen mehr Infos zur Grund·steuer·reform?
Dann können Sie auf die Internet·seite vom Finanz·ministerium gehen.
Die Internet·seite heißt: Grund·steuer·reform in Nieder·sachsen.
Kontakt
Steuern und Gebühren
Stadt·verwaltung Wolfenbüttel
Stadt·markt 3-6
38300 Wolfenbüttel
Telefon: 0 53 31 86 0 (Zentrale)
Fax: 0 53 31 86 44 4
Die E-Mail-Adresse ist:
steuern@wolfenbuettel.de
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