Sie dürfen etwas nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzen.
Die Stadt Wolfenbüttel gibt Infos über das Nutzungs-Recht von Gräbern.
Die Infos sind für bestimmte Friedhöfe.
Die Friedhöfe sind:
- an der Lindener Straße
- in Salzdahlum
- in Linden.
Sie haben ein Wahlgrab oder ein Urnenwahlgrab?
Dann können Sie das Grab für eine bestimmte Zeit benutzen.
Die Zeit steht in der Urkunde.
Die Zeit ist zum Beispiel:
- 30 Jahre
- 25 Jahre
- 20 Jahre.
Nach dieser Zeit kann jemand anderes das Grab benutzen.
Vielleicht haben Sie Schmuck auf dem Grab.
Dann können Sie den Schmuck nicht mehr behalten.
Vielleicht haben wir Ihre Adresse.
Dann schreiben wir Ihnen einen Brief.
In dem Brief steht:
Wann ist die Zeit für das Grab vorbei?
Wir schreiben Ihnen nur einen Brief.
Sie wissen nicht:
Wann ist die Zeit für das Grab vorbei?
Dann können Sie das Grün-Flächen-Amt von der Stadt Wolfenbüttel fragen.
Sie wollen das Grab länger benutzen?
Dann müssen Sie dem Grün-Flächen-Amt von der Stadt Wolfenbüttel Bescheid sagen.
Das müssen Sie früh genug machen.
Spätestens an dem Tag:
An dem Tag ist die Zeit für das Grab vorbei.
Die Adresse vom Grün-Flächen-Amt ist:
Stadt-Markt 3-6
38300 Wolfenbüttel
Die Adresse vom Büro ist:
Lindener Straße 10
38300 Wolfenbüttel
Die Telefonnummer vom Grün-Flächen-Amt ist:
0533186-168 oder 0533186-169.
Manche Menschen haben ein Reihen-Grab.
Das heißt:
In dem Grab liegen mehrere Menschen.
Die Menschen liegen in einer Reihe.
Die Reihen-Gräber sind aus dem Jahr 2000.
Manche Menschen haben eine Urnen-Reihen-Stelle.
Das heißt:
In der Urnen-Reihen-Stelle stehen mehrere Urnen in einer Reihe.
Die Urnenreihenstellen sind aus dem Jahr 2005.
Diese Gräber und Urnenreihenstellen darf man bis zum Jahr 2025 benutzen.
Ab Juli 2026 räumen wir die Gräber und Urnenreihenstellen weg.
Vielleicht ist dann noch Schmuck auf den Gräbern.
Der Schmuck gehört dann nicht mehr den Familien von den toten Menschen.
Wir sagen den Familien nicht extra:
Sie dürfen die Gräber und Urnenreihenstellen nur bis zum Jahr 2025 benutzen.
Pflege von Gräbern
Vielleicht ist ein Grab nicht mehr in Ordnung.
Dann müssen die Verfügungs-Berechtigten das Grab wieder in Ordnung bringen.
Das muss bis zum 30. Juni 2026 passieren.