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Datum: 07.07.2025

Straßenreinigung: Das macht die Stadt

Immer mal wieder taucht die Frage auf, was eigentlich die Aufgabe der Stadt bei der Straßenreinigung ist. Hier die Antwort. Die Stadt Wolfenbüttel führt die Reinigung von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung durch. 

Ein orangenes Fahrzeug für die Straßenreinigung und daneben geht ein Mann mit orangefarbener Kleidung. © Stadt Wolfenbüttel
Straßenreinigung

Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Reinigung der Fahrbahnen, Radwege, kombinierten Rad- und Gehwege, öffentlichen Parkplätze sowie begrünten Mittel- und Trennstreifen, die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat, das Räumen von Schnee (ohne Straßenrinnen) und das Abstreuen bei Schnee- und Eisglätte von Fahrbahnen, Radwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen mit nicht unbedeutendem Verkehr.
Bei erheblicher Staubentwicklung wird die Straße mit Wasser benetzt, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt (außer bei Frost oder Frostgefahr).

Besondere Verunreinigungen sind unverzügliche Beseitigung durch den Verursacher zu entfernen (zum Beispiel durch Bauarbeiten, Unfälle, Ölspuren). Bei Bedarf erfolgt eine Reinigung auf Kosten des Verursachers durch die Stadt. Die Entleerung und Reinigung der öffentlichen Abfallbehälter, ausschließlich für verkehrsübliche Abfälle, ist ebenso Aufgabe der Stadt.

Im Vordergrund der Reinigung steht primär die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie die ordnungsgemäße Reinigung nach Maßgabe des Niedersächsischen Straßengesetzes. Weitere Maßgaben für die Reinigung sind Schulwegsicherung, die Verkehrsbelastung, der Verschmutzungsgrad und die örtlichen Erfordernisse.

Ein Mann mit orangefarbener Kleidung steht neben einem orangefarbenen Laster und entleert Mülleimer auf der Ladefläche. © Stadt Wolfenbüttel
Leerung der Abfallbehälter

Gemäß dieser Maßgaben des Niedersächsischen Straßengesetz sowie der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel werden die in das Straßenverzeichnis aufgenommenen Straßen im Stadtgebiet entsprechend ihrer Reinigungsklasse in folgenden Intervallen gereinigt:

Klasse I und II (Haupt- und Nebenstraßen): mindestens alle 14 Tage, Klasse III (Fußgängerzone): mindestens zweimal pro Woche. Radwege und kombinierte Rad- und Fußwege: mindestens zweimal vierteljährlich. Abfallbehälter: Leerung mindestens wöchentliche Leerung, in stark frequentierten Bereichen tägliche Leerung. Reinigungen außerhalb der regulären Intervalle erfolgen nach Bedarf, zum Beispiel bei besonderen Anlässen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen. Im Sinne eines sauberen Stadtbildes werden In Klasse II (Hauptstraßen) alle 14 Tage zusätzliche Reinigungen durchgeführt und In Klasse III (Fußgängerzone) wird viermal pro Woche zusätzlich gereinigt.

Kontakt

Straßenmeisterei

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel