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Urkundenanforderung

Wie wird eine Personenstandsurkunde beantragt?

  • persönliche Vorsprache (Personal­ausweis/­Reisepass und zu zahlende Gebühr mitbringen, Bargeld oder Karten­zahlung möglich)
  • schriftliche Anforderung (Anschreiben per Post zuschicken, Bargeld/­Verrechnungs­scheck beifügen oder Überweisung)
  • elektronische Anforderung. Für den Antrag füllen Sie bitte das jeweilige Formular aus:

Gebühren

Die Gebühren für eine Personenstandsurkunde betragen 15 Euro. Jedes weitere Exemplar der Urkunde reduziert sich auf 7,50 Euro.

Urkundenanforderungen für die gesetzliche Sozialversicherung (beispielsweise Rentenversicherung) sind gebührenfrei.

Wer ist berechtigt, eine Urkunde anzufordern?

  • die Person auf die sich der Registereintrag bezieht
  • deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

Alle anderen Personen müssen ein berechtigtes beziehungsweise ein rechtliches Interesse nachweisen.

Eine Urkunde kann auch in Vertretung mit ordnungsgemäßer Vollmacht angefordert und abgeholt werden.

Aufbewahrungsfristen

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Danach werden die Register an das Niedersächsische Staatsarchiv, Forstweg 2 in 38302 Wolfenbüttel abgegeben.

31.01.2018