Die Stadt Wolfenbüttel passt ihren Dienstbetrieb der aktuellen Situation sowie Rechtslage in Zeiten der Corona-Pandemie an. Um den Grundsatz „Wir bleiben zu Hause“ der Bundesregierung zu unterstützen, sollen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen oder weitestgehend im Homeoffice arbeiten. Somit werden Kontakte reduziert und die Verbreitung des Corona-Virus unterbunden. Termine mit Bürgerinnen und Bürgern werden weiter minimiert.
Das Wolfenbütteler Rathaus sowie sämtliche Außenstellen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, Termine werden bis zum 28. März 2021 nicht mehr vergeben, bereits vereinbarte Termine finden in der Regel statt. Nähere Informationen dazu unter den einzelnen Spiegelpunkten. Für alle Termine gilt: Bitte erscheinen Sie pünktlich. Nach mehr als 5 Minuten Verspätung muss der Termin leider verfallen, da sonst der eng getaktete Terminplan nicht eingehalten werden kann, In dringenden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 05331 86-0 möglich. Selbstverständlich können auch die vorhandenen Online-Angebote genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich für ihre Anliegen vorab per E-Mail melden. Danach wird entschieden, ob ein Termin vor Ort nötig ist. Bei Terminvergabe erhalten Sie auch weitere Informationen zum Zugang.
Medizinische Masken Pflicht in allen Dienststellen
Ein sogenannter medizinischer Mund-Nase-Schutz ist ab sofort auch für den Besuch von Dienststellen der Stadt Wolfenbüttel nach Terminvereinbarung in dringenden Fällen Pflicht.
Vorgeschrieben sind somit „Standard-OP-Masken“. FFP2/KN95-Masken oder FFP3-Masken sind auch erlaubt. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht weiterhin komplett ausgenommen. Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren ist es erlaubt, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz aus Stoff – eine sogenannte Alltagsmaske - zu tragen.
Bürgerdienste
Durch die grundsätzliche Schließung des Rathauses können auch in den Bürgerdiensten nur noch zwingend notwendige Dienstleistungen angeboten werden, wenn ein persönliches Erscheinen vorgeschrieben ist und die besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund steht bis zum 28. März 2021 nur noch ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen:
Personalausweise, die nicht länger als vier bis fünf Wochen noch gültig sind und kein gültiger Reisepass vorhanden ist,
Reisepässe, Kinderreisepässe, Ausweise für Kinder unter 16 Jahren, wenn Nachweise vorgelegt werden, dass diese innerhalb der nächsten vier bis acht Wochen benötigt werden (zum Beispiel Reiseunterlagen, Bestätigung des Arbeitgebers und ähnliches),
Vorläufige Dokumente, die zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden,
Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen vorgelegt werden müssen,
An-, Um-, Abmeldungen, wenn dringend eine Meldebestätigung zur Vorlage bei einer anderen Stelle benötigt wird,
unaufschiebbare Gewerbeangelegenheiten, für die dringend eine Anzeigenbestätigung benötigt wird,
Fundsachenaushändigung, sofern die Fundsache dringend benötigt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unbedingt vorab einen Termin zu beantragen. Für oben genannte Leistungen bereits vereinbarte Termine werden wie vereinbart wahrgenommen.
Fundsachen können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Alle anderen Leistungen werden nur noch schriftlich oder, wenn möglich, telefonisch bearbeitet.
Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes. Für die Zeit bis zunächst 28. März 2021 werden keine neuen Termine zur Eheschließung vergeben. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Not-Trauungen bleiben von der Regelung ausdrücklich unberührt. Bereits vereinbarte Termine zur Eheschließung finden statt. Zum Zwecke der Eheschließung darf ausschließlich das Brautpaar das Gebäude betreten. Innerhalb des Gebäudes, auch während der Trauungszeremonie, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Anmeldungen zur Eheschließung erfolgen ausschließlich schriftlich.
Die Friedhofsverwaltung ist per E-Mail unter friedhof@wolfenbuettel.de erreichbar. Wichtige Gesprächstermine sind vorab über die genannten Kommunikationswege zu vereinbaren. Der Rahmen einer Beerdigung nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie, die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt ist durch die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes geregelt.
In dringenden Fällen können Sie die Mitarbeiterinnen des Seniorenservicebüros telefonisch unter den Rufnummern 05331 86-436 oder 86-437 zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichen.
Stadtbücherei
Ab Montag, 2. November 2020, ist die Stadtbücherei für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für die Medienrückgabe kann die Rückgabebox genutzt werden.
„Wundertaschen“ zu bestimmten Themen können in der Stadtbücherei kontaktlos vorbestellt und abgeholt werden. Bitte eine Nachricht mit Wunschthema, zum Beispiel Krimi, Kochen oder Kinderbuch und dem Lesealtern an uns senden. Es wird dann von den Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei eine Wundertasche mit rund fünf Medien zusammengestellt. Telefonisch unter 05331 90086-0 oder per Mail an stadtbücherei@wolfenbuettel.de.
Theaterkasse nur telefonisch erreichbar
Die Theaterkasse ist aufgrund der derzeitigen Situation für den Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres nur noch Montag bis Freitag, 10 bis 14 Uhr, unter der Rufnummer 05331 86-501 erreichbar.
Die Tourist-Info ist zur Zeit eingeschränkt nur telefonisch und per Mail von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Samstags und Sonntags ist die Tourist-Info geschlossen.
Wolfenbüttel-Gutschein
Der Wolfenbüttel-Gutschein kann in der Tourist-Information für den Versand bestellt werden. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich. Weiterhin können die Gutscheine über den Online-Shop bestellt werden, https://stadtbotschafter.de/shop/wolfenbuettel/.
Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information unter der Rufnummer 05331 86-280 oder E-Mail: touristinfo@wolfenbuettel.de zur Verfügung.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Ausbildung zur/zum Veranstaltungskauffrau/Veranstaltungskaufmann
Wenn Sie Spaß an Konzerten, Ausstellungen, Seminaren, Tagungen und anderen Veranstaltungen haben und deren Planung und Umsetzung Sie begeistert, dann ist der Beruf der Veranstaltungskauffrau oder des Veranstaltungskaufmannes genau das richtige für Sie.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung als Veranstaltungskauffrau oder -mann entscheiden, können Sie zukünftig Events konzeptionieren, organisieren, Kosten kalkulieren oder Ablauf- und Regiepläne erstellen. Darüber hinaus werden Sie an personalwirtschaftlichen Vorgängen mitarbeiten und Kunden akquirieren. Wie Sie sehen, ist der Beruf der/des Veranstaltungskauffrau/-mann sehr abwechslungsreich und Sie werden einen Interessanten Mix zwischen Büro- und Auswärtstätigkeiten erleben.
Allgemeines
Ausbildungsbeginn: 1. August eines Jahres (Bewerbungsschluss für 2021: 31.03.2021)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsaufbau: Duale Ausbildung (Aufteilung in Theorie- und Praxisphasen).
Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in den städtischen Veranstaltungsstätten Lindenhalle, Lessingtheater, Kommisse und Renaissancesaal im Schloss Wolfenbüttel. Daneben findet theoretischer Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule in Braunschweig statt.
Nach der Hälfte der Ausbildung zur/zum Veranstaltungskauffrau/-mann steht eine Zwischenprüfung an. Sie gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese erfolgt am Ende der Ausbildungszeit und besteht aus mehreren schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Ausbildungsinhalte
Praktische Ausbildung:
Auf- und Nachbereitung, Organisation und Durchführung von unterschiedlichsten Veranstaltungen
Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung zielgruppengerechter Konzepte für Veranstaltungen
Beratung und Betreuung von Kunden vor und während der Veranstaltungen
Bearbeitung kaufmännischer und personalwirtschaftlicher Vorgänge
Erarbeitung von Marketing- und Werbekonzepten
Durchführen von Recherchen, Kalkulationen und Erfolgskontrollen
Theoretische Ausbildung:
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
Rechnungswesen und Controlling
Personalwirtschaft
Beschaffungswirtschaft
Veranstaltungskonzeption und -Organisation
Einstellungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
Flexibilität (was die täglichen Arbeitszeiten und auch Wochenendeinsätze betrifft)
Organisations- und Selbstorganisationstalent
Gute Umgangsformen und Kontaktfreudigkeit
Eigeninitiative
Motivation und Engagement
Sonstige Voraussetzungen:
Sekundarabschluss I
Geburtsjahrgang 2001 oder früher ist auf Grund der Arbeits- und Einsatzzeiten vorteilhaft
Notwendige Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsanschreiben
Lebenslauf
Kopie des Sekundarabschluss I-Zeugnisses oder der letzten beiden Zeugnisse, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
Gegebenenfalls Nachweis über besondere Fähigkeiten
Wissenswertes
Monatliche Ausbildungsvergütung brutto (Stand 1. Februar 2019):
1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.114,02 Euro
Urlaubsanspruch: 29 Arbeitstage im Jahr
Bereitstellung einer Grundausstattung von Schulmaterialien
Vermögenswirksame Leistungen (13,29 Euro monatlich)