Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
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Nicht nur die Neubaugebiete, sondern auch die vorhandenen Siedlungsbereiche bieten viele attraktive Möglichkeiten zum Leben und Wohnen und auch zur Bildung von Eigentum. Dies umfasst zum Beispiel die Weiternutzung oder Ergänzung von bestehenden Wohngebäuden, die Umnutzung durch entsprechende Umbauten oder die Nutzung von Baulücken und unbebauten Grundstücken.
Dieser Markt der Bestandsimmobilien ist allerdings von privaten Eigentümern geprägt, die direkt oder über Immobilienmakler anzusprechen sind. Die Stadt Wolfenbüttel verfügt nicht über entsprechende Informationen.
Die Stadt unterstützt aber das Bauen und Wohnen im Bestand auf unterschiedliche Weisen:
Vereinzelt werden von der Stadt auch eigene Bestandsimmobilien angeboten.
Im Zuge der allgemeinen demographischen Entwicklung werden für immer mehr ältere Wohnhäuser neue Bewohner gesucht. Insbesondere in den dörflichen Stadtteilen gestaltet sich die Suche nach einem Käufer oftmals schwierig, aber gerade hier ist eine zügige Nachnutzung des Gebäudebestandes wichtig, um das örtliche Gefüge sozial wie baulich stabil und intakt zu halten.
Dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ folgend, fördert die Stadt Wolfenbüttel deshalb die Nachnutzung von Altimmobilien. Seit Juli 2017 wird durch das städtische Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Bildung von Wohneigentum in einer Altimmobilien finanziell unterstützt.
Das Programm ist zunächst als Pilotvorhaben in allen Ortsteilen Wolfenbüttels (Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde , Linden, Salzdahlum und Wendessen) vorgesehen und begrenzt bis 31. Juni 2021 abrufbar.
Antragsberechtigt sind künftige Erwerber beziehungsweise neue Eigentümer eines Objektes, die es persönlich und dauerhaft für mindestens sechs Jahre als Hauptwohnsitz nutzen. Für die Antragsteller gelten keine Alters– oder Einkommensgrenzen. Für maximal drei minderjährige, haushaltsangehörige Kinder kann ein Kinderbonus in Anspruch genommen werden.
Förderung eines Altbaugutachtens:
Förderung des Erwerbs:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die eingestellten Fördermittel sind begrenzt, so dass Zuschüsse nur gewährt werden können, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
61-04 Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten in der Stadt Wolfenbüttel (PDF, 707 kB, Förderprogramm "Jung kauft Alt - Junge Menschen kaufen alte Häuser")
Flyer: Förderprogramm "Jung kauft Alt" (PDF, 1,7 MB)
"Jung kauft Alt": Antrag auf einmalige Förderung eines Altbaugutachtens (inklusive Anlagen) (PDF, 382 kB)
"Jung kauft Alt": Antrag auf 6-jährige Förderung des Gebäudeerwerbs (inklusive Anlage) (PDF, 362 kB)
Fragen zur Antragsstellung und zur Auszahlung der Fördermittel, Herausgabe der Antragsunterlagen und der Förderrichtlinie:
Allgemeine baurechtliche Fragen zu Umnutzung, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten:
Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Landkreis Wolfenbüttel: Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten