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Alltagssprache

Wahlen

Wahlen sind die einfachste Form von politischer Beteiligung.

Mit den Wahlen können die Bürger die Politik mit·gestalten.

Denn die Bürger entscheiden bei der Wahl:

Dieser Politiker oder diese Politikerin soll meine Meinung

in der Politik vertreten.

Deshalb gehören Wahlen auch immer zu einer Demokratie dazu.

Denn in einer Demokratie bestimmt das Volk.

Welche Wahlen gibt es?

Es gibt bei uns in Niedersachsen 4 Wahlen:


Kommunal·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung im eigenen

Landkreis, in der eigenen Gemeinde oder in der eigenen Stadt.

Die Kommunal·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in einfacher Sprache finden Sie

auf der Internet·seite von der Landes·zentrale für politische Bildung:

Kommunalwahl kurz und knapp - Wahlen in Niedersachsen


Landtags·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung

für Niedersachsen.

Die Landtags·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in einfacher Sprache finden Sie

auf der Internet·seite von der Landes·zentrale für politische Bildung:

Die Landtagswahl in einfacher Sprache - Wahlen in Niedersachsen


Bundestags·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung

für ganz Deutschland.

Die Bundestags·wahl ist alle 4 Jahre.

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie

auf der Internet·seite vom Bundes·wahl·leiter:

Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?


Europa·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik in der Europäischen Union.

Die Europa·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie

auf der Internet·seite vom Bundes·wahl·leiter:

Was muss ich über die Europa-Wahl wissen?

Brief·wahl

Wahlen sind in Deutschland immer auf einem Sonntag.

Viele Leute gehen dann an dem Tag ins Wahl·lokal.

Vielleicht können Sie an dem Wahl·Sonntag aber nicht?

Oder Sie möchten nicht in das Wahl·lokal gehen?

Dann können Sie mit Brief·wahl wählen.



Was ist die Brief·wahl?

Bei der Brief·wahl bekommen Sie die Stimm·zettel für die Wahl

mit der Post nach Hause.

Sie können dann Ihre Kreuze auf dem Stimm·zettel machen.

Dann schicken Sie die Unterlagen wieder mit der Post zurück.


Wer kann mit Brief·wahl wählen?

Jede wahl·berechtigte Person kann mit Brief·wahl wählen.

Sie müssen im Wähler·verzeichnis eingetragen sein.

Und Sie müssen die Unterlagen für die Brief·wahl beantragen.


Wie muss ich den Antrag auf Brief·wahl machen?

Sie machen den Antrag bei der Gemeinde·behörde.

Sie können den Antrag schriftlich machen.

zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Sie können den Antrag auch über diese Internet·seite machen:

www.wahlschein.de

Sie können den Antrag auch persönlich machen.

Dann können Sie die Unterlagen vielleicht schon direkt mit·nehmen.

Oder auch direkt schon ausfüllen und wieder abgeben.

Sie können den Antrag aber nicht über das Telefon machen.

Für den Antrag müssen Sie diese Sachen aufschreiben:

  • Vorname und Nachname
  • Geburts·datum
  • ganze Adresse

Kann eine andere Person den Antrag für mich machen?

Ja, das geht.

Aber die Person braucht dann eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen.

Die Erlaubnis heißt: Vollmacht.

Menschen mit Behinderung können den Antrag

auch mit der Hilfe von einer anderen Person machen.


Wann muss ich den Antrag für Brief·wahl machen?

Machen Sie den Antrag so früh wie möglich.

Sie haben Ihre Wahl·benachrichtigung noch nicht bekommen?

Sie können trotzdem schon Brief·wahl beantragen.


Die Wahlen sind immer auf einem Sonntag.

Sie können die Unterlagen für Brief·wahl

bis zum Freitag vor der Wahl beantragen.

Es gibt auch Ausnahmen:

Zum Beispiel wenn Sie plötzlich schwer krank geworden sind.

Dann können Sie die Brief·wahl auch noch

bis zum Wahl·tag beantragen.


Wann bekomme ich die Unterlagen für die Brief·wahl?

Die Stimm·zettel müssen gedruckt sein.

Dann erst können Sie die Unterlagen für die Brief·wahl

bekommen.

Meistens ist das etwa 4 Wochen vor der Wahl.


Wann muss ich den Wahl·brief abschicken?

Auf dem Umschlag von Ihrem Wahl·brief steht eine

Empfänger·adresse.

Sie können den Wahl·brief dort direkt abgeben.

Das können Sie bis spätestens 18 Uhr am Wahl·tag machen.

Denn um 18 Uhr endet die Wahl.

Dann fängt die Auszählung der Stimmen an.


Sie können den Wahl·brief auch mit der Post schicken.

Dafür müssen Sie den Wahl·brief spätestens am Mittwoch vor der Wahl

in den Briefkasten werfen.

Nur so ist sicher:

Der Wahl·brief kommt rechtzeitig an.

Sie haben die Unterlagen für die Brief·wahl bekommen?

Dann füllen Sie diese am besten direkt aus.


Wer zahlt das Porto?

Sie müssen keine Brief·marke auf den Wahl·brief machen.

Wohnen Sie im Ausland?

Dann müssen Sie eine passende Brief·marke

auf den Wahl·brief machen.


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

© Lebenshilfe Braunschweig