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Hunderegister Änderung wegen Umzug

Volltext

Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal