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Fahrlehrrecht

Informationen

  • Erlaubnisse für Fahrlehrer gemäß § 3 FahrlG formloser Antrag Gebühr: siehe Gebührenordnung
  • Erlaubnisse für Fahrschulen gemäß § 12 FahrlG Antrag: siehe Anlage Gebühr: siehe Gebührenordnung
  • Erlaubnisse für Zweigstellen gemäß § 14 FahrlG formloser Antrag Gebühr: siehe Gebührenordnung
  • Seminarerlaubnisse gemäß § 31 FahrlG Antrag: siehe Anlage Gebühr: siehe Gebührenordnung.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr und nach Vereinbarung.

Notwendige Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare