Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsnummer: 99085001012004
Volltext
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Ihre Geburtsurkunde (wenn ledig) oder Heiratsurkunde (bei allen anderen Familienständen) und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. der Geburtsname wieder angenommen wurde, eine Namenserklärung nach der Eheschließung getätigt wurde, bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
- Ihren (alten) Reisepass oder, falls nicht vorhanden den Personalausweis.
Anträge/Formulare
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten(PDF-Datei: PDF, 367 kB, 09.01.2024, barrierearm)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
Kosten
- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)