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Widmung von Straßen, Wege und Plätzen

Leistungsbeschreibung

Als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist die Stadt Wolfenbüttel für deren Widmung, Einziehung bzw. Teileinziehung und Umstufung zuständig.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 6, 7 und 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG).