Widmung von Straßen, Wege und Plätzen
Leistungsbeschreibung
Als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist die Stadt Wolfenbüttel für deren Widmung, Einziehung bzw. Teileinziehung und Umstufung zuständig.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 6, 7 und 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG).